Der Vorstand des SPD Ortsvereins Perleberg

Nicole Bahr

Vorsitzende

Malte Hübner-Berger

Stellvertretender Vorsitzender

Erich Schlottthauer

Kassierer
Beisitzer: Erika Schumann, Hartmut Schneider Revisoren: Wolfgang Schulz, Frank Widera Die Aufgaben der Revisoren sind im § 6 der Finanzordnung der Bundespartei geregelt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Ortsvereins. Er wird auf zwei Jahre gewählt und besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, sowie mindestens einem/einer Beisitzer/in. Mitmachen! Bei uns Sozialdemokratinnen und -demokraten können Sie mitmachen – auf ganz unterschiedlichen Ebenen und Wegen: Im Internet genauso wie „live“ vor Ort. Mit viel oder auch mit wenig Zeit. Mit Interesse an der Diskussion über politische Zusammenhänge genauso wie mit Lust am praktischen Tun. Voraussetzung für die Mitarbeit bei uns ist nicht politische Tiefenkenntnis, sondern echtes politisches Interesse. Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten freuen uns auf Ihr Engagement für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Mitbestimmen! Arbeiten Sie mit an der Zukunft unserer Stadt. Bringen Sie Ihre Ideen ein und diskutieren Sie mit. Egal, ob es um Verbesserungen in Ihrer Nachbarschaft geht, um neue Konzepte für Perleberg oder einfach um die Unterstützung einer vernünftigen Politik, die die ganze Stadt im Blick hat. Als Mitglied haben Sie volle Rechte innerhalb der SPD. Zusammen mit den anderen Mitgliedern können Sie mitbestimmen, welche Themen bei Ihnen vor Ort in der SPD bearbeitet oder diskutiert werden. Ob nun bundespolitische oder doch ganz kommunale Fragen – alle politischen Ebenen sind für uns wichtig. Als Mitglied können Sie über Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter mitbestimmen. Sie haben bei allen Mitgliederentscheiden Stimmrecht. Zum Beispiel bei der Aufstellung von Spitzenkandidatinnen und -kandidaten zu Wahlen in Kommunen, im Land oder im Bund. Gastmitgliedschaft! Wir laden Sie ein: Lernen Sie uns kennen! Gastmitglieder haben einige der Möglichkeiten, die auch ein Vollmitglied hat: Das Recht, an Mitgliederversammlungen teil zu nehmen, Rede-, Antrags- und KandidatInnenvorschlagsrecht. Gastmitglieder können allerdings nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen oder sich in Gremien, wie zum Beispiel in einen Vorstand, wählen lassen. Die Gastmitgliedschaft endet nach maximal zwei Jahren, kann aber natürlich jederzeit in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt werden. Gemeinschaftsleben! Das Gemeinschaftsleben ist für uns als Partei sehr bedeutsam. Der Ortsverein trifft sich alljährlich zum Neujahrsempfang und im Dezember zum Jahresabschluss. Die Frauemtagsfeier am 8. März ist Tradition. Weitere Veranstaltungen können Sie der Terminplanung entnehmen. Und selbst wenn wir noch kein Angebot haben, das für Sie in Frage kommt: Wir haben Lust auf Ihre neuen Ideen! Sie sind herzlich eingeladen mit uns kreativ Politik zu gestalten. Sprechen Sie uns einfach an: Wir finden das Passende für Sie!